Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnungseigentümer 2026 V1.1
Definitionen
Die folgenden Definitionen gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
a.Vertrag – der Vermittlungsvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und Rental Valley.
b. Mietvertrag – der Vertrag, der zwischen dem Wohnungseigentümer und dem/den Gast/Gästen durch Vermittlung von Rental Valley zustande kommt.
c. Mietbedingungen – die Mietbedingungen, die für den Mietvertrag gelten.
d. Gast/Gäste – Personen, die die Unterkunft gemäß dem Mietvertrag mieten (oder dort übernachten möchten).
e. Unterkunft – das Mietobjekt in welcher Form und unter welchem Namen auch immer, wie vom Wohnungseigentümer im Vertrag angegeben, einschließlich aller beweglichen und unbeweglichen Gegenstände, die sich auf dem Grundstück des Wohnungseigentümers befinden oder zu Beginn des Mietzeitraums vorhanden sind.
1 Leistungspflicht von Rental Valley hinsichtlich einer Vermietungsschätzung
1.1 Rental Valley wird die Unterkunft im Namen des Wohnungseigentümers nach bestem Vermögen vermieten. Rental Valley unterliegt einer Bemühenspflicht, kann jedoch keine Ergebnisse oder einen Mindestmietumsatz garantieren.
1.2 Sofern Rental Valley eine Anzahl von Wochen angibt, für die sie die Unterkunft voraussichtlich vermieten kann, handelt es sich dabei um eine unverbindliche Schätzung. Rental Valley übernimmt keine Garantie dafür, dass die tatsächliche Anzahl der vermieteten Wochen dieser Schätzung entspricht.
2. Pflichten des Wohnungseigentümers
Erfüllung des Mietvertrags
2.1 Der Wohnungseigentümer stellt sicher, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber dem/den Gast/Gästen gemäß dem Mietvertrag und den Mietbedingungen nachkommt.
Keine Besuche der Unterkunft
2.2 Der Wohnungseigentümer stellt die Unterkunft an den Tagen, für die Rental Valley Buchungen vorgenommen hat, vollständig zur Verfügung und verzichtet auf die persönliche Nutzung der Unterkunft an diesen Tagen. Möchte der Wohnungseigentümer die Unterkunft während einer Buchung besuchen, muss der/die Gast/Gäste seine/ihre Zustimmung geben. Der Wohnungseigentümer übermittelt derartige Anfragen an das Support-Team.
Stornokosten
2.3 Kosten, die durch die Rückgängigmachung der Verfügbarkeit der Unterkunft nach erfolgten Buchungen oder durch Stornierungen entstehen, gehen zu Lasten des Wohnungseigentümers. Diese Kosten umfassen die Provision von Rental Valley, etwaige Umbuchungskosten des/der Gastes/Gäste sowie Stornierungsgebühren, die von Buchungs-/Vermietungsplattformen erhoben werden.
Zahlung von Steuern und Abgaben
2.4 Der Wohnungseigentümer ist für die Zahlung der Kurtaxe (sofern zutreffend), der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer in Bezug auf die Unterkunft verantwortlich. Sofern eine Buchungs-/Vermietungsplattform die Kurtaxe direkt an eine Gemeinde abführt, wird Rental Valley den Wohnungseigentümer hierüber im Voraus informieren.
Genehmigungen und gesetzliche Compliance
2.5 Der Wohnungseigentümer trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung, Aufrechterhaltung und gegebenenfalls Erneuerung aller Genehmigungen, Lizenzen, Registrierungen und Zulassungen, die für die rechtmäßige Vermietung der Unterkunft an Touristen erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf lokale Regelungen zur Kurzzeitvermietung, AL, RNET sowie etwaige kommunale oder regionale Registrierungen sowie erforderliche Genehmigungen des Hypothekengebers und/oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
2.6 Der Wohnungseigentümer bleibt für die fristgerechte Begleichung der Gas-, Wasser-, Strom- und Internet-/TV-Rechnungen der Unterkunft sowie für die Kontinuität dieser Versorgungsleistungen verantwortlich.
Instandhaltung und Sicherheit
2.7 Der Wohnungseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Unterkunft und das umliegende Grundstück in einem guten Zustand befinden. Die Unterkunft muss der vom Wohnungseigentümer bereitgestellten Beschreibung und Ausstattung entsprechen. Der Wohnungseigentümer haftet für etwaige Fehler oder Falschangaben, auch wenn die Unterkunft von (einem Mitarbeiter von) Rental Valley besichtigt wurde.
2.8 Der Wohnungseigentümer ist für die Sicherheit in und um die Unterkunft verantwortlich, einschließlich der Einhaltung der geltenden Brand- und Sicherheitsvorschriften sowie der Vorhaltung geeigneter Sicherheitsausrüstung.
2.9 Rental Valley behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, ob sich die Unterkunft in einem geeigneten Zustand für die Vermietung befindet.
Plattformanforderungen
2.10 Der Wohnungseigentümer hat sicherzustellen, dass die Unterkunft die Grundanforderungen der jeweiligen Buchungs-/Vermietungsplattformen erfüllt. Der Wohnungseigentümer ist sich bewusst, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Plattformen dem/den Gast/Gästen das Recht einräumen, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung zu verlangen, wenn die Unterkunft diese Grundanforderungen nicht erfüllt. Das Nichtfunktionieren wesentlicher Einrichtungen wie Heizung und Warmwasser kann schnell dazu führen, dass der/die Gast/Gäste umbucht und eine vollständige Rückerstattung beansprucht. Der/die Gast/Gäste kann/können im Falle von Störungen oder Ausfällen ebenfalls Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung haben.
Versicherung
2.11 Der Wohnungseigentümer ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Unterkunft verantwortlich, einschließlich einer Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die Kurzzeitferienvermietungen ausdrücklich abdeckt. Rental Valley behält sich das Recht vor, die entsprechenden Versicherungspolicen beim Wohnungseigentümer anzufordern und einzusehen.
Schäden an der Unterkunft und Haftungsfreistellung
2.12 Der Wohnungseigentümer akzeptiert den Verhaltenskodex zur Kautionsabwicklung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.13 Der Wohnungseigentümer haftet für Schäden, die durch den/die Gast/Gäste verursacht werden und den Kautionsbetrag übersteigen. Dem Wohnungseigentümer wird empfohlen, eine für Ferienvermietungen an Touristen geeignete Hausratversicherung abzuschließen. Rental Valley haftet nicht für Schäden, die durch den/die Gast/Gäste an oder in der Unterkunft oder anderweitig verursacht werden. Der Wohnungseigentümer stellt Rental Valley von Ansprüchen des/der Gastes/Gäste bezüglich Mängeln an oder der Nutzung der Unterkunft frei, es sei denn, solche Ansprüche sind die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Rental Valley.
Gesetzgebung
2.14 Rental Valley B.V. ist in mehreren europäischen Ländern tätig. Es liegt in der Verantwortung des Wohnungseigentümers, sich darüber bewusst zu sein, dass lokale Gesetze und Vorschriften je nach Land, Region oder Stadt variieren können, und die Einhaltung aller anwendbaren lokalen Gesetze und Vorschriften sicherzustellen. Etwaige Bußgelder, Sanktionen, Steuern, Ansprüche oder sonstige Kosten, die aus der Nichteinhaltung entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Wohnungseigentümers. Der Wohnungseigentümer stellt Rental Valley von derartigen Ansprüchen und den damit verbundenen Kosten frei.
Nichterfüllung von Pflichten
2.15 Kosten, die Rental Valley oder dem/den Gast/Gästen entstehen, wie Umbuchungs- oder Rückerstattungskosten, infolge der Nichterfüllung von Pflichten durch den Wohnungseigentümer, werden dem Wohnungseigentümer in Rechnung gestellt.
2.16 Sofern Rental Valley infolge der Nichterfüllung von Pflichten durch den Wohnungseigentümer oder der Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen haftbar gemacht wird oder ein Bußgeld erhält, stellt der Wohnungseigentümer Rental Valley von solchen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei.
3. Vergütung und Zahlung
3.1 Für diesen Vertrag nicht anwendbar.
3.2 Der/die Gast/Gäste hat/haben sich bereit erklärt, den vollen Mietbetrag an Rental Valley oder die beteiligte Buchungs-/Vermietungsplattform zu zahlen. Rental Valley zahlt dem Wohnungseigentümer den Mietbetrag abzüglich der Provision und etwaiger von Rental Valley vorgeschossener Kosten.
3.3 Die Einziehung der Miete beim/bei den Gast/Gästen erfolgt bei einer Standardbuchung mindestens 14 Tage vor dem Anreisedatum. Bei Last-Minute-Buchungen wird die Miete spätestens beim Check-in beim/bei den Gast/Gästen eingezogen.
3.4 Rental Valley zahlt den eingegangenen Mietbetrag abzüglich der Provision und etwaiger vorausbezahlter Ausgaben spätestens am 15. Tag eines jeden Monats für Ankünfte im Vormonat an den Wohnungseigentümer aus, vorausgesetzt, die vollständige Zahlung des/der Gastes/Gäste ist eingegangen.
3.5 Rental Valley behält sich das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Einziehung des Mietbetrags beim/bei den Gast/Gästen zu ergreifen. Der Wohnungseigentümer ergreift keine Maßnahmen gegen den/die Gast/Gäste, es sei denn, Rental Valley erklärt, keine Maßnahmen ergreifen zu wollen.
4. Stornierung durch eine Buchungs-/Vermietungsplattform
4.1 Buchungs-/Vermietungsplattformen können gelegentlich eine Buchung unerwartet stornieren, beispielsweise wenn ein Gast die Kriterien der Plattform nicht erfüllt. Rental Valley ist nicht verantwortlich für Einkommensverluste, die aus solchen Stornierungen resultieren.
5 .Kaution und Kautionsabwicklung
Kaution
5.1 Der/die Gast/Gäste ist/sind verpflichtet, für Buchungen über Rental Valley eine Kaution zu hinterlegen. Der für die Unterkunft geltende Kautionsbetrag ist im Vertrag angegeben.
Einzug und Abwicklung der Kaution
5.2 Bei Buchungen über Airbnb zieht Airbnb die Kaution ein und vermittelt bei der Abwicklung etwaiger Schadensersatzansprüche. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Rental Valley (im Namen des Wohnungseigentümers) und dem/den Gast/Gästen über den Kautionsbetrag hat Airbnb das letzte Wort. Rental Valley handelt in gutem Glauben und gemäß den Plattformregeln, kann jedoch das Ergebnis der Beurteilung durch die Plattform nicht garantieren.
5.3 Für alle sonstigen Buchungen, die nicht über eine Buchungs-/Vermietungsplattform abgewickelt werden, die selbst eine Kaution verwaltet, zieht Rental Valley die Kaution direkt im Namen des Wohnungseigentümers ein und hält diese zurück und wickelt intern die Beurteilung und Abwicklung etwaiger Schadensersatzansprüche mit dem/den Gast/Gästen ab. Rental Valley entscheidet auf Grundlage der verfügbaren Beweise (wie Fotos, Berichte von Gastgebern/Reinigungskräften und Kommunikationsaufzeichnungen), ob (ein Teil der) Kaution einbehalten und an den Wohnungseigentümer ausgezahlt wird. Rental Valley handelt in gutem Glauben und gemäß diesem Verhaltenskodex zur Kautionsabwicklung, kann jedoch nicht garantieren, dass ein Anspruch (vollständig) Erfolg hat oder dass der volle Kautionsbetrag beim/bei den Gast/Gästen verfügbar oder eintreibbar ist.
5.4 Da geringfügige Streitigkeiten rund um Kautionen aufgrund negativer Bewertungen zu erheblichen Umsatzeinbußen führen können, sind Schäden und Störungen ein wichtiges Thema. Aus diesem Grund gilt der folgende Verhaltenskodex zur Kautionsabwicklung.
Verhaltenskodex zur Kautionsabwicklung – Wohnungseigentümer
5.5 Als Wohnungseigentümer akzeptieren Sie, dass:
- die Vermietung der Unterkunft mit Risiken verbunden ist und unweigerlich zu einer intensiveren Nutzung der Unterkunft führt;
- durchschnittlich 5 % der Jahreseinnahmen für Schäden und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen infolge dieser intensiven Nutzung zurückgestellt werden sollten;
- Schäden/Verschleiß durch normale Nutzung nicht durch die Kaution abgedeckt sind und auf Risiko des Wohnungseigentümers liegen. Beispiele für Schäden durch normale Nutzung sind: normaler Verschleiß von Möbeln, Wandschäden durch Ziehen von Gepäck, alle Schäden an oder Störungen von Wasser- und Heizsystemen, plötzlicher Defekt technischer Geräte, gesprungene Bodenfliese, Riss in der Kühlschrankplatte, Flecken auf Vorhängen, gebrochene Windschutzscheibe durch Stehenlassen im Freien, nasse Auflagen von Gartenmöbeln durch Stehenlassen im Freien, falsche Klimaanlageneinstellungen;
- Schäden an bestimmten Elementen in der Regel nicht einem bestimmten Gast zugeordnet werden können und daher nicht über die Kaution geltend gemacht werden können. Beispiele: Türen, die nicht mehr richtig schließen, Schäden an Böden, Scharnieren und Schlössern;
- Plattformen (wie Airbnb, Booking.com, HomeAway) und Rental Valley nach einem Schadensersatzanspruch gemeinsam einen angemessenen Schadenbetrag festlegen können, für den die Kaution verwendet wird, ohne Rücksprache mit dem Wohnungseigentümer;
- Plattformen dazu neigen, bei der Kautionsbeurteilung zugunsten des/der Gastes/Gäste zu entscheiden;
- eine Hausratversicherung bei Schäden, insbesondere bei Schäden, die den Kautionsbetrag übersteigen, dringend empfohlen wird;
- Schäden und Versicherungskosten nicht von Rental Valley zurückgefordert werden können;
- sofern Rental Valley einen Gast/Gäste aus der Unterkunft entfernt, beispielsweise wegen Verstoßes gegen die Hausregeln, der/die Gast/Gäste für die verbleibenden gebuchten Nächte entschädigt wird/werden;
- bei offensichtlicher Fahrlässigkeit oder einem Verstoß gegen die Hausregeln durch den/die Gast/Gäste kann Rental Valley die Einbehaltung der Kaution beantragen.
Verhaltenskodex zur Kautionsabwicklung – Rental Valley
5.6 Rental Valley wendet bei Schäden das folgende Verfahren an:
- der Gastgeber oder die Reinigungskraft stellt einen Schaden fest und meldet diesen dem Büro;
- ein Mitarbeiter des Rental Valley-Gästeservice-Teams nimmt Kontakt mit dem/den Gast/Gästen auf, um den Schaden zu besprechen;
- sofern der/die Gast/Gäste den Schaden anerkennt und zugibt, diesen verursacht zu haben, legt Rental Valley den Schadenbetrag fest und stellt diesen dem/den Gast/Gästen in Rechnung;
- sofern der/die Gast/Gäste nicht zugibt, den Schaden verursacht zu haben, prüft Rental Valley, ob ausreichend nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
- Kann dies nicht ausreichend bewiesen werden, unternimmt Rental Valley keine weiteren Schritte und bespricht Reparaturen mit dem Wohnungseigentümer.
- Bei eindeutigen Beweisen für Fahrlässigkeit stellt Rental Valley, sofern zutreffend, bei Airbnb einen Antrag auf Kautionsabzug oder behält die Kaution direkt ein und rechnet diese mit dem/den Gast/Gästen bei Nicht-Plattform-Buchungen ab. Ist ein solcher Antrag oder die Einbehaltung erfolgreich, wird der von Rental Valley erhaltene Teil der Kaution in der folgenden monatlichen Zahlung an den Wohnungseigentümer ausgezahlt.
Störungen
5.7 Rental Valley wendet bei Störungen das folgende Verfahren an:
- ein Wohnungseigentümer, eine Behörde (wie Polizei oder kommunaler Aufseher), ein Gastgeber oder Nachbarn stellen Störungen an der Unterkunft fest;
- ein Mitarbeiter von Rental Valley überprüft die Richtigkeit des Sachverhalts;
- wird bestätigt, dass Störungen verursacht wurden, nimmt ein Mitarbeiter von Rental Valley Kontakt mit dem/den Gast/Gästen bezüglich des Verstoßes gegen die Mietbedingungen/Hausregeln auf;
- der/die Gast/Gäste erhält eine offizielle Abmahnung mündlich oder schriftlich, es sei denn, das Verhalten ist schwerwiegend genug, um eine sofortige Entfernung aus der Unterkunft oder die Einbehaltung der Kaution zu rechtfertigen. Ist der/die Gast/Gäste nicht kooperativ, erhält er/sie eine offizielle Abmahnung per WhatsApp, SMS, E-Mail und/oder über den Kanal, über den er/sie seinen/ihren Aufenthalt gebucht hat;
- bei weiteren Störungen nach einer offiziellen Abmahnung leitet Rental Valley einen Antrag auf Einbehaltung der Kaution und/oder die Entfernung des/der Gastes/Gäste aus der Unterkunft ein.
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Bewertungsrichtlinie
6.1 Der/die Gast/Gäste wird/werden von den Plattformen eingeladen, eine Bewertung abzugeben. Die Plattformen versenden mehrere Erinnerungen, um den/die Gast/Gäste zur Abgabe einer Bewertung zu bewegen. Rental Valley wendet sich nicht gezielt an den/die Gast/Gäste bezüglich Bewertungen.
6.2 Die verfügbaren Möglichkeiten zur Entfernung negativer Bewertungen sind begrenzt. Bewertungen können nur entfernt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Gast unwahre Angaben gemacht hat, oder wenn der Text eindeutig beleidigend oder unnötig anstößig ist.
6.3 Rental Valley reagiert standardmäßig nicht auf Bewertungen, obwohl dies auf Wunsch des Wohnungseigentümers möglich ist.
6.4 Bewertungen auf den meisten Plattformen sind an das Rental Valley-Konto gebunden und können nicht übertragen werden, mit Ausnahme von Bewertungen auf Booking.com und HomeAway.
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Verkauf der Unterkunft
7.1 Wird die Unterkunft verkauft oder an einen Dritten übertragen, verpflichtet sich der Wohnungseigentümer, alle ausstehenden Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer zu übertragen und den neuen Eigentümer über bestehende Mietverträge zu informieren, die bis zur letzten Buchung einzuhalten sind.
7.2 Kommt der neue Eigentümer seiner Verpflichtung zur Einhaltung bestehender Mietverträge nicht nach, haftet der Wohnungseigentümer für etwaige Schäden, die Rental Valley und dem/den Gast/Gästen entstehen.
7.3 Der Wohnungseigentümer verpflichtet sich, Rental Valley unverzüglich schriftlich über einen (bevorstehenden) Eigentümerwechsel zu informieren.
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Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sechzig (60) Tagen gekündigt werden. Buchungen mit Anreisedaten innerhalb dieser 60-tägigen Kündigungsfrist müssen dem/den Gast/Gästen zu den bestehenden Bedingungen erfüllt werden.
8.2 Für Buchungen mit Anreisedaten nach der sechzigtägigen (60) Kündigungsfrist kann der Wohnungseigentümer: a) solche Buchungen erfüllen, in welchem Fall Rental Valley Anspruch auf fünfzig Prozent (50 %) der normalen Provision hat, die auf diese Buchungen anwendbar wäre; oder b) solche Buchungen stornieren, in welchem Fall alle Kosten, Vertragsstrafen, Entschädigungen für den/die Gast/Gäste und Plattformgebühren, die aus einer solchen Stornierung entstehen, ausschließlich vom Wohnungseigentümer zu tragen sind. Rental Valley kann solche Beträge mit etwaigen an den Wohnungseigentümer zu zahlenden Beträgen verrechnen.
8.3 Kündigt der Wohnungseigentümer den Vertrag während der Onboarding-Phase, bevor die Unterkunft live gegangen ist und bevor die erste Buchung erfolgt ist, werden alle von Rental Valley bereits entstandenen angemessenen Onboarding-Kosten (wie Fotografie, Erstellung von Inseraten, erste Besichtigungen und administrativer Aufwand) dem Wohnungseigentümer in Rechnung gestellt.
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Haftungsbeschränkung
9.1 Unbeschadet anderer in dem Vertrag und diesen Bedingungen genannter Haftungsbeschränkungen ist die Haftung von Rental Valley gegenüber dem Wohnungseigentümer, aus welchem Grund auch immer, auf die gesamte Provision begrenzt, die Rental Valley im letzten Jahr in Bezug auf die Unterkunft erhalten hat. Jeder vom Wohnungseigentümer eingeleitete Schadensersatzanspruch verjährt nach einem Jahr ab dem Datum, an dem der Wohnungseigentümer von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
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Sonstige Bestimmungen
Ablehnung von Einkaufsbedingungen
10.1 Etwaige vom Wohnungseigentümer vorgebrachte Bedingungen oder Ausnahmen sind nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, Rental Valley hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Nicht-Eigentümer als Wohnungseigentümer
10.2 Soweit der Wohnungseigentümer nicht der rechtliche Eigentümer der im Vertrag genannten Unterkunft ist, erklärt der Wohnungseigentümer hiermit, zur Vermietung der Unterkunft berechtigt zu sein. Der Wohnungseigentümer garantiert ferner, dass alle aus dem Vertrag und diesen Bedingungen entstehenden Verpflichtungen auch für den/die tatsächliche(n) Eigentümer und/oder etwaige zwischengeschaltete (Unter-)Vermieter gelten und von diesen vollständig eingehalten werden. Der Wohnungseigentümer stellt Rental Valley von Ansprüchen des/der Gastes/Gäste und/oder Dritter frei, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Wohnungseigentümers, des/der tatsächlichen Eigentümers, oder zwischengeschalteter (Unter-)Vermieter resultieren.
Wettbewerbsklausel
10.3 Für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung ist es dem Wohnungseigentümer nicht gestattet, dem/den Gast/Gästen, mit dem/denen Rental Valley vermittelt hat, direkt oder indirekt Angebote zu unterbreiten oder Mietverträge für die Unterkunft abzuschließen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rental Valley.
Nichterfüllung durch den Wohnungseigentümer
10.4 Kommt der Wohnungseigentümer dem Vertrag oder diesen Bedingungen und den darin festgelegten Verpflichtungen gegenüber Rental Valley oder dem/den Gast/Gästen nicht nach, haftet der Wohnungseigentümer für alle von Rental Valley erlittenen Schäden, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist.
Geistiges Eigentum
10.5 Der Wohnungseigentümer räumt Rental Valley ein unbefristetes, nicht ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht an dem bereitgestellten Bildmaterial ein, das für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Der Wohnungseigentümer stellt Rental Valley von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (einschließlich Urheberrechten) in Bezug auf übermitteltes und/oder zur Verfügung gestelltes Bildmaterial frei.
Übertragung dieses Vertrags
10.6 Gestrichen.
Nutzung von Software und KI
10.7 Rental Valley nutzt verschiedene Softwarelösungen und automatisierte Tools, die in einigen Fällen auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Systeme umfassen können, zur Unterstützung und Optimierung seiner internen Prozesse und Dienstleistungen. Diese Tools werden auf kontrollierte Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetzen eingesetzt.
Salvatorische Klausel
10.8 Erweist sich eine Bestimmung in diesen Bedingungen als nichtig oder wird sie für nichtig erklärt, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit möglich, ersetzt eine gültige Bestimmung eine ungültige Bestimmung, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Änderungsklausel
10.9 Rental Valley behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern, es sei denn, die Änderung führt zu einem erheblichen Nachteil für den Wohnungseigentümer. Ist der Wohnungseigentümer der Ansicht, dass ein solcher erheblicher Nachteil eingetreten ist, muss er Rental Valley innerhalb von zwei Monaten darüber in Kenntnis setzen.
Änderung der Mietbedingungen
10.10 Rental Valley behält sich das Recht vor, die für den/die Gast/Gäste geltenden Mietbedingungen einseitig zu ändern. Wesentliche Änderungen werden im Voraus angekündigt. Der Wohnungseigentümer hat dann 14 Tage Zeit, Einwände zu erheben. Das Ausbleiben einer fristgerechten Einwendung gilt als stillschweigende Zustimmung. Geringfügige Änderungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
Anwendbares Recht
10.11 Der Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle damit verbundenen Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich portugiesischem Recht und sind in Übereinstimmung damit auszulegen, sofern dies nicht zwingendem Recht widerspricht.
Gerichtsstand
10.12 Der Vertrag und diese Bedingungen unterliegen der Zuständigkeit des Gerichts Amsterdam oder Faro, sofern dies nicht zwingendem Recht widerspricht.